Die 9 Jan 2007
Pressekonferenz / Kinderpornografie und Entrüstung der Kommentatoren
von oldman in : Allgemeines , RECHTLICHESJa, ich wußte es schon ein wenig früher und berichtete
trotzdem nicht. Seit gestern ist es nun ja bundesweit und
Blogland - weit bekannt.
Die Polizei hat überlegt gehandelt wie selten.
Ein zunächst voller Erfolg gegen die Ferkel unter uns.
Daß ein solcher Ermittlungserfolg sofort wieder die
Bedenkenträger durch die blogs treibt war mir klar.
Von Kontenkündigung bis zum Anbieten von Formularen für
bitterböse Briefe an die Kreditinstitute ist dort die Rede.
Besonders enttäuschend die mangelnde Rechts- / Sachkenntnis
von Juristen im lawblog von Udo Vetter.
Ich habe die komplette Pressekonferenz hier den Teil 2- ,
mitgeschnitten von N24, eingefügt. Teil 1 folgt wenn YouTube es nimmt.
YouTube hat’s genommen !
Um über den Fortgang noch mehr zu erfahren ist es erforderlich,
sich in den Medien selbst zu informieren.
Edit: Zum Beispiel jetzt auch im Teil 1 .
Es war kullepatrisch, aus 553 MB zwei ansehbare Filmchen zu machen.
Seltsames am Rande ?.
Über die Wartezeit der Konvertierung des Pressekonferenz-Filmchens
verfolgte ich natürlich an einem zweiten PC die Kommentare/ Beiträge
zu dem Thema .
Blogweit bzw. Internet 2.0 wide.
Nahezu ohne Ausnahme trat/ tritt dort Einfalt im Denken zu Tage.
Und die artikulieren sich auch noch.
Hat Broder doch Recht ? !!
Was wollen die Leute eigentlich ?
[hier gerne Ihre eigenen Scheiß - Ideen denken]
Edit:
Das wird garnicht erforderlich sein, weil die im Hintern eines Strafverteidigers
Steckenden sooo viele eigene Ideen bringen. Ich muß mal prüfen, ob ich nicht
als Outer tauge.
Beispiel für Dubbel:
Beim Breuninger in Stuttgart ein exotisches Seil einkaufen, mit Kundenkarte
bezahlen, und verhindern, daß nach der Erdrosselung der Schwiegermutter
mit eben solchem Seil, ein blöder Polizist kommt und fragt, wo das Seil ist?
Edit: 12.1.06 ,
ich habe die direkte Einbindung hier heraus genommen, da die Erwähnung in der
Presse mir zu viel klickrige Klicks brachte. Geht alle schön zu YouTube direkt
über die obigen Links, bitte. Danke
Januar 10th, 2007 at 1:15 pm
Für dieses Vorgehen der Ermittlungsbehörden habe ich vollstes Verständnis. Zumal die “Durchleuchtung” nach einem sehr engen Raster vorgenommen wurde. Die dahinter stehenden Tragödien fallen bei der aktuellen Internet-Hatz ins Abseits. Ob ein Strafverteidiger die “Durchleuchtung” der seiner Meinung nach unrechtmäßigen Transaktionen als Verteidigungsgrund für eine Pädophilen nehmen würde?
Selbst die Datenschützer waren damit einverstanden, und das will schon was heißen.
Januar 10th, 2007 at 3:14 pm
Am Vorgehen der Behörden und der Mitwirkung der Banken ist nichts, aber auch garnichts auszusetzen. Die einschlägigen Gesetze geben das vor.
Was natürlich unberücksichtigt bleibt sind die menschlichen Tragödien, die damit verbunden sind.
Den Beschuldigten aus dem Stuttgarter Fall kenne ich persönlich, ich habe lange mit ihm zusammengearbeitet.Niemand hätte es bei ihm für möglich gehalten. Familienvater, gut situiert, Häuslesbauer, musisch veranlagt, hochintelligent, ungeheuer belesen, undundund.
Ich denke, es verbirgt sich dahinter oftmals ein unerkanntes Krankheitsbild.
Januar 10th, 2007 at 5:04 pm
Das ist meist der Fall, dass es sich dabei um “nette” Mitmenschen handelt, von denen man es nie gedacht hätte. Kaum einer dieser Menschen wird sich einen “blauen” Punkt auf die Nase kleben und von sich laut sagen, dass er dazu neigt.
Auch wenn sich dahinter ein Krankheitsbild verstecken sollte oder eine frühkindliche Schädigung, fällt es mir wirklich schwer, dies als eine Entschuldigung für ein solches Verhalten zu akzeptieren.
Januar 12th, 2007 at 3:16 pm
Ich würde noch viel weiter gehen.
Es müsste ein Programm geben, was auf jedem Rechner installiert werden muss. Dann können die Ermittler wirklich alles finden, geklaute Software, geklaute Musik, geklaute Bücher, Steuerhinterziehung und sonstige Betrügereien.
Dann noch eine VideoCam in jedem Zimmer. Denn viele brauchen gar kein Internet um diese Bilder zu konsumieren. Sie nehmen einfach das Kind aus der Verwandschaft.
Und das sind die wirklich schlimmen, denn die gerade geschnappt wurden, haben sich die Bilder nur angesehen.
Manfred Sax
Januar 13th, 2007 at 5:06 am
Ich bin mir da nicht so sicher, mein lieber Herr Oldman. Wir stimmen gewiß überein, daß Kinder nicht mißbraucht werden dürfen. Schon gar nicht kann es angehen, daß jemand Geld damit verdient Kindesmißbrauch zur Schau zu stellen.
Alles was folgt ist schon schwieriger. Allein weil ich nicht wirklich weiß, wie man es richtig bewerten soll.
Auf der einen Seite gibt es offensichtlich Menschen denen sexuelle Handlungen an Kindern Lust bescheren. Diese Menschen sind für uns als Gesellschaft pervers oder, etwas neutraler ausgedrückt, andersartig. Aus medizinischer Sicht würde man sie vielleicht am Besten als psychisch krank bezeichnen.
Auf der anderen Seite gibt es Menschen, die diese Neigungen als einträgliches Geschäft betrachten. Die sind möglicherweise auch psychisch krank. Vor allem aber handeln sie aus niederen Beweggründen, nämlich aus rein pekuniärem Interesse und ohne Skrupel.
Hier ergibt sich nicht nur ethisch sondern auch aus der jeweiligen strafrechtlichen Definition ein Unterschied. Ich halte diesen für zu Gering. Mir ist klar, daß ich damit allein stehe. Ich bin nämlich durchaus der Ansicht, daß ein Pädophiler einfach nicht anders kann. Genauso wie Homosexuelle mit dem anderen Geschlecht nichts anzufangen wissen. Das heißt ganz ausdrücklich nicht, daß die Gesellschaft Kindesmißbrauch dulden darf. Wer so veranlagt ist muß zwar nicht bestraft, aber von der Gesellschaft fern gehalten und psychatrisch behandelt werden. Notfalls auch Lebenslang. Homosexualität und Pädophilie in einem Atemzug zu nennen soll hier Pädophälie nicht verharmlosen. Es soll nur veranschaulichen, daß ein Mensch sich seine sexuellen Neigungen nicht aussuchen kann.
Nun gilt sich es dieser gesellschaftlichen Randerscheinung auf dem Rechtsweg zu nähern. Es kann also nur noch verwirrender werden. Nicht weil es Aufgabe der Justiz wäre, solcherlei zu verhindern. Das muß die Gesellschaft schon selbst bewältigen. Recht ist eine sehr nüchterne Angelegenheit. Es folgt stur hirarchischen Prinzipien.
Die Judikative verfügt dabei über Macht, die sich teilweise sogar über die Menschenrechten erhebt. Eine Geldstrafe kommt im Grunde einem Raub gleich. Wer sein Geld nicht gibt wird eingeschlossen. Eine Haftstrafe ist eigentlich Freiheitsberaubung. Beides ist aber rechtmäßig, solange ein Richter dies beschließt. Daher ist es wesentlich, den in Verdacht geratenen Bürger vor dem übermächtigen Gegener, der Justiz, zu schützen.
In einem Strafverfahren tut dies vor allem die Strafprozessordnung. Sie fordert Pflichtverteidiger, schreibt die Unschuldsvermutung vor, räumt ein Recht auf Aussageverweigerung ein, etc.
Die Unschuldsvermutung ist etwas, daß in dieser Kreditkartensache schon bei den Ermittlungen zu kurz gekommen sein könnte. Es ist eigentlich so, daß Polizei und Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen anstellen dürfen, wenn es nicht einen sogenannten Anfangsverdacht gibt. Das soll verhindern, daß ein mißmutiger Angehöriger der Exekutive bei Ihnen auftaucht und erst mal ein paar Hühner aufschlitzt um mal zu sehen, ob sie da drin nicht vielleicht irgendwelche illegalen Betäubungsmittel versteckt haben. Wenn er nichts findet könnte er ohne diese Prämisse der Unschuldsvermutung auch als nächstes Ihren Garten umgraben. Sie könnten ja ein paar Kinderleichen darin vergraben haben. Stück für Stück nimmt er Ihr Hab und Gut auseinander und Sie ebenfalls. Bis er irgendwas findet.
Sie werden nun dagegen halten, daß dieses Beispiel erheblich dramatischer ist als Ihre Kreditkartentransaktionen zu durchleuchten. Das ist sicher richtig. Dennoch betrifft es das selbe Rechtsprinzip.
Dabei wäre beides zulässig, wenn ein Richter dies zuvor beschließt. Es soll nämlich nicht der unter Erfolgsdruck stehende Ermittler darüber befinden, ob eine solche Aktion verhältnismäßig ist. Für den heiligt schon durch seine Position der Zweck die Mittel. Diese Entscheidung soll von einer unabhängigen Instanz gefällt werden.
Das scheint mir im Kern auch der Grund des Aufbegehrens der Anwälte, namentlich auch Herrn Udo Vetter zu sein. Die Exekutive hat hier in Form der Staatsanwaltschaft womöglich die Judikative übergangen. Sei es ein Formfehler aus Schlamperei, oder Kalkül, die Gewaltenteilung muß in einer Demokratie auch hier Vorrang haben.
Dieses Ganze Brimborium soll keineswegs Straftäter schützen. Es soll nur verhindern, daß aufs gerate Wohl jeder Bürger unangenehmen Ermittlungen ausgesetzt wird, ohne das etwas gegen Ihn vorliegt.
Die bloße Existenz eines Internetangebotes irgendwo auf diesem Planeten mit in Deutschland strafbaren Inhalten liefert keinen Hinweis auf einen deutschen Straftäter. Wahrscheinlich haben sich von den 322 ermittelten verdächtigen Personen auch tatsächlich welche strafbar gemacht. Es ist auch gut wenn diese Straftäter aus dem Verkehr gezogen werden. Blöd wäre es allerdings, wenn man sie wieder laufen lassen müsste, weil die Ermittlungen nicht rechtens waren. Und das ist durchaus möglich, denn der Tatverdacht hat sich erst ergeben als man verdachtsunabhängig zu ermitteln begann.
Zudem halte ich den Erfolg dieser Aktion keineswegs für den großen Schlag für den sich die Staatsanwälte und Ermittler gegenseitig in den Himmel loben. 322 Kranke von wievielen mögen das sein. Bei wie vielen wird sich die Anschuldigung als wahrheitsgemäß herausstellen? Und vor allem: Was ist mit den Anbietern?
Die zu ermitteln hat man meiner Meinung nach aufgegeben. Glaubte man hier an einen Erfolg, hätte es nämlich nicht den geringsten Grund für die “Rasterfahndung” gegeben. Wenn man die Anbieter hat, führt die Spur ganz von allein zu den Abnehmern. Flucht- und Verdunkelungsgefahr war da bestimmt nicht zu befürchten. Der dicke Fisch ist entwischt. Weil man nicht mit leeren Händen zurückkehren wollte hat man die Gardine als Schleppnetz verwendet.
Verzeihen Sie diese langatmige Ausführung. Seit ich dieses Thema verfolge habe ich meine Ansicht bereits mehrfach geändert und ich habe nicht das Gefühl einen allgemeingültigen Ansatz gefunden zu haben. Ich hoffe vielmehr auf einen Diskurs abseits des Mainstream.
Januar 13th, 2007 at 12:36 pm
1. Zur Zulässigkeit einer Rasterfahndung in diesem speziellen Fall:
Sächsisches Polizeigesetz $ 39 Anordnungsbefugt ist:
http://www.polizeirecht-sachsen.de/%A7%2039%20S%E4chsPolG.html
in Verbindung mit § 47 ebenda:
http://www.polizeirecht-sachsen.de/%A7%2047%20S%E4chsPolG.html
Hierbei bitte auch §47 (1) Abs.2 Satz 1 beachten :
“für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” !
Eine Rasterfahndung im Heroldschen Sinne allerdings war es nicht, weil
ganz bestimmte Daten bekannt waren.
Ein rechtliches Vorgehen gegen diese Maßnahme bleibt
natürlich jedem Betroffenen unbenommen. (siehe U. Vetter u.A)
Anmerkung zum Abgleich der bekannten Daten in Datensätzen:
Abgeglichen wird nach einem ganz bestimmten Algorhitmus.
Im ersten Durchlauf werden alle Datensätze durchsucht, die
die bekannte Variable “Zeitraum Z” enthalten.
Aus dem Ergebnis wird gefiltert, welcher dieser Datensätze das
Empfängerkonto “K” enthält.
Aus dem jetzigen Ergebnis werden alle Datensätze herausgefiltert,
die gesuchte Summe (S) enthalten.
Bei allen Durchläufen wird mit AND - Bedingungen gearbeitet und
NAND und NOR extra spezifiziert.
(NAND = NOT AND, NOR = NOT OR)
(es wird in dieser Einzelschrittsuche explizit ausgeschlossen daß UND
und ODER Bedingungen erfüllt sind).
In den ausgefilterten Datensätzen wird per AND die letzte Bedingung
angeprüft. Wieder wird per NAND und NOR ausgeschlossen daß
Datensätze ausgeworfen werden, die andere Überweisungssummen
enthielten als die bekannten $79.99.
Jetzt erst wurden die gesamten Datensätze, die alle Bedingungen
erfüllten, als Rechercheergebnis ausgeworfen.
Alle Suchläufe werden durch die heutigen Rechnerleistungen und
Programme natürlich in einem Durchlauf zusammegefasst)
So meine Annahme. So habe ich einst in Assembler programmiert
und gesucht/ gefiltert.
Das soll kein Istzustand sein, sondern meine Annahme/ Vermutung!
Zu keinem Zeitpunkt während der Recherche wurden personenbezogene
Daten / Personaldaten in die Recherche einbezogen.
Das Ergebnis ist Bekannt.
Zu der Verwerflichkeit und Strafbarkeit des Ursprungstatbestands
brauche ich mich sicherlich nicht zu äußern.
Im übrigen habe viele Kommentatoren, die meinen es dürften
Beweismittel nicht verwendet werden wenn sie durch einen
Rechtsbruches erlangt wurden, zuviele CIS /CSI und sonstige
Law and Order - Filme im Fernsehen angeschaut.
Das amerikanische Rechtssystem unterscheidet sich vom
Deutschen.
Zum Glück.
April 19th, 2009 at 3:34 am
Daß sie 22 Mio Kreditkarten untersucht haben und nicht 40 lag wohl nur am Geschlecht, denn Pädophile sind wohl eher männlchen Geschlecht als weiblich
Aus 22 Mio haben die 322 rausgefiltert, das ergibt eine Trefferquote von 0,0000146 !!!
Und es ist noch nicht mal gesagt, daß diese 322 ihren Trieb befriedigt haben; vielleicht waren es auch Schaulustige oder Ermittler und wenn sie ihren Trieb befriedigt haben ist es doch besser sie laden was runter als das sie es in Wirklichkeit tun
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Ich mach schon mal meine Joghurtbecher sauber, bevor sie verschimmeln und das Gesundheitsamt meine Wohnung durchsucht *denn die hab ich mit Kreditkarte bei Lidl eingekauft*
Ich sag nur armes Deutschland!!!!!
Der Überwachungs- und Polizeistaat ist schon lange bei uns angekommen; wir haben alle Dreck am Stecken, irgendwas findet man immer und wenns verschimmelte Joghurtbecher sind
Konservative Kräfte gibt es immer, dewegen kommt rein in meine Wohnung, installiert Kameras, sperrt mich ein *wegen verschimmelter Joghurtbecher* *dann muß ich endlich nicht mehr arbeiten*