Also gegen den Strom.

Wer schon einmal, mehr per Zufall, dieses Blog besucht hat,
wird mitbekommen haben, daß ich gerne gegen den Strom schwimme.
Ob es im Fall v. Gravenreuth / Bartels war oder einige Blogger
sich Herrn Steinhöfel meinten vornehmen zu müssen.
Gegen den Strom zu schwimmen sorgt für gerades Rückgrat.
SSV Ulm, die Donau vor der Haustür. Trainieren auf der Stelle war
das. Tat gut, tut gut.

Wenn einige Blogger schäumend losgelassen, führen sie liebend
gern das Grundgesetz an, um ihrem Bedürfnis nach vermeintlicher
Gerechtigkeit Nachdruck zu verleihen.

Sie haben es nicht gelesen oder nicht begriffen.
Sinngemäß: Art.: 19 GG
“…..weiteres Regeln die einschlägigen Gesetze und Verordnungen”.
Es wäre müßig, hier das GG oder einschlägige Gesetze und
GG - Kommentare zu zitieren. Suchen Sie selbst, bitte.

Zum aktuellen durch’s Dorf getriebenen Schweinchen:

Der von einem Unbekannten weit nach der Geisterstunde hinterlassene
Kommentar bei St. Niggemeier ist/war justitiabel.
Das erkannte Herr Niggemeier und löschte ihn ohne schuldhaftes Verzögern am
Sonntag nach beenden seiner Nachtruhe.

Deshalb wird die verstrichene Zeit von einem Gericht auch als ausreichend
erachtet werden. (Sonst hatte ich einmal den falschen Beruf)
Der Begriff “Unverzüglich” allerdings kann nach dem BGB zwischen 1 Minute
und einer Woche liegen.
Da ist wohl für Seiten im Internet eine höchstrichterliche Definition erforderlich.
Auf die Unterscheidung zwischen professionell / privat geführten Seiten
will ich nicht eingehen.

Die in einigen Blogs angeprangerte Stellungnahme des TV - Format - Produzenten unter Einschließung des Zitates aus dem beanstandeten Kommentar wird falsch gewertet.
Im Kommentar bei S. Niggemeier wurde impliziert, die Firma stünde politischen
Gruppierungen nahe, die sich dem Herrn Schickelgruber verpflichtet fühlen.
Das ist nach Recht und Gesetz von Amts wegen zu verfolgen. (Kein Antragsdelikt)

Das Zitieren des Satzes in journalistischer (!) , bzw. kommentatorischer Aufarbeitung
ist hingegen kein Verstoß gegen geltendes Recht, solange es zur Verdeutlichung des
Sachverhaltes unerläßlich ist und nicht als Behauptung (allein stehend) wiederholt
wird.

Der Ursprung der schon fast kindischen Fehde liegt in (so gelesen) bisher 17 Artikeln
von Bloggern, die sich mit einem Produkt beschäftigen.
Dieses Produkt wird von der angegriffenen Firma produziert und TV - Sendern angeboten.

Der Mord mit einem Küchenmesser bringt seltsamerweise nie den Messerschleifer vor
das Gericht sondern den, der die Klinge führte.
Warum nur ist das bei S.Niggemeier anders.

Warum bekämpft er eine rechtlich nicht zu beanstandende Idee und nicht Jene die
sie umsetzen und unter das offensichtlich vorhandene Publikum bringen?

Das Gejaule wegen befürchteter Grundrechteeinschränkung bei entsprechendem
Ausgang eines noch garnicht anhängigen Verfahrens ist mir nicht verständlich.
Auch und vor allem, weil journalistisch ausgebildete Leute per Kommentare in dieses Geheul’ einstimmen.

Solidarität einfordern?
Mit wem?
Mit ALLEN Bloggern?
Wie denn, wo denn, wer sind das denn?

Sich solidarisch zu erklären ist Sache eines jeden Einzelnen.
Und dann doch bitte für nur eine Person oder für eine Sache, die Solidarität verdient.

Und das kann natürlich auch Stefan Niggemeier sein.

Ach ja, das Wichtigste hätte ich fast unterschlagen:

Bis zum Gerichtsentscheid (durch alle Instanzen ?) einfach mal die Füße still halten.

Es geht doch nur um Minuten oder Tage.