wenn es so umgesetzt wird, wie es sich Ursula von der Leyen vorstellt,
ist den meisten Bürgern überhaupt noch nicht bewusst.

Auch wenn sich viele User und Kommentatoren zu Recht erregen über
das Gesetzesvorhaben, so nehmen sie oft doch nur recht oberflächlich
wahr, welchen tief greifenden Einfluss es auf ihr Leben haben kann.

Nachdem Udo Vetter in seinem law blog meinen Gedanken ausführlicher
beschreibt, denke ich, ich sollte zusätzlich auf Folgendes Hinweisen:

Sorry für die vielen Links, aber so viel Zeit muss sein.

Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar!
Auch das ungewollte vorrätig Halten auf der eigenen Festplatte begründet den Besitz!

Die Polizei (BKA oder jede Polizeidienststelle) hat nach dem Legalitätsprinzip die Pflicht, Ermittlungen einzuleiten.

Ein Handeln nach dem Opportinitäsprinzip steht der Polizei (hier BKA) NICHT zu!
Siehe auch: Durchbrechung (bes. Satz 3) des Legalitätsprinzips.

Ist ein Bürger einer Straftat hinreichend verdächtig, muss die Polizei Ermittlungen einleiten.
Hierzu gehört die Erfassung aller personenbezogenen Daten in Verbindung mit der (noch) vermuteten Straftat, die als Schlüsselzahl dem Datensatz mitgegeben wird.
Diese Daten werden an die zuständigen LKAen und/oder an das BKA übermittelt und finden Eingang in den Datenbestand der Personenauskunftsdatei (PAD).
Hierüber entscheidet der Sachbearbeiter (oder der jew. Dezernatsleiter).

Die automatischen Löschfristen betragen Jahre, auch wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren (Opportinitäsprinzip) nach §§ 153 StPO ff einstellt.

So kann z.B. eine jetzt noch nicht absehbare Folge sein, daß ein heutiger Abiturient, gegen den wegen versehentlichen Ansurfen des Stop-Schildes ermittelt wurde, und der sich in 5 Jahren bei einem Betrieb mit sicherheitsrelevanten Aufgaben um einen Arbeitsplatz bewirbt, aus für ihn nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wir.
Diese Betriebe können bei bestimmten staatlichen Stellen eine Sicherheitsüberprüfung beantragen.
Diese Stellen haben Zugriff auf den PAD - Datenbestand in dem nichts über den Ausgang eines etwaigen Verfahrens enthalten ist!

Was enthalten ist, ist der Tatschlüssel. In diesem Falle evtl. für : “Besitz von Kinderpornographie“.
Wird der Bewerber den Arbeitsplatz bekommen?

Wer weitere Informationen wünscht, wende sich an einen Polizeibeamten seines Vertrauens und korrigiere mich, wenn erforderlich.
Gerne auch in den Kommentaren.